Branddesign-mangata
Brand Design – 3. Semester Medien Design
Studentin: Sophie Hannes
Unterricht und Betreuung: Dozent Martin Fräulin, Media Design Hochschule München
Im Modul Brand Design bestand die Aufgabe für die Studierenden darin, für ein selbst gewähltes fiktives überzeugendes Produkt eine Brandstrategie zu entwickeln und ein Corporate Design zu entwerfen. Grundsätzliche Anforderungen waren:
Produkt-/ Objektname, Logo mit Größen und Abstandsbestimmungen, Key-visuell, Slogans, Fotostil /Illustrationsstil mit Moodboard und Einsatz in den jeweiligen Anwendungen, Farbdefinitionen und Gewichtung und Einsatz in den jeweiligen Anwendungen, ergänzende Designelemente, Design-Manual mit Regeln zu den o.g. Designelementen.
mangata – Branddesign für einen veganen Glitzernagellack
Ein veganer Glitzernagellack, der Nachhaltigkeit und Ästhetik vereint – das ist die Idee hinter dieser Marke. Der Glitzer basiert auf einer Algenbasis, eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichem Kunststoffglitzer. Neben der biologischen Abbaubarkeit überzeugt er durch seinen natürlichen Glanz. Die besonders feinen Glitzerpartikel schaffen ein dezentes, elegantes Schimmern, das eher an einen sanften Schein erinnert.
Der Ursprung in Schweden bringt eine besondere Verbindung zu klaren, minimalistischen Designs mit sich. Diese Ästhetik spiegelt sich im Produkt wider und verleiht ihm eine zeitlose Eleganz, die moderne Schönheit mit innovativer Umweltverantwortung kombiniert und vermittelt.
Hinsichtlich des Erscheinungsbilds von mångata wird besonders auf Modernität und Minimalismus geachtet. mångata, der Markennamen stammt von dem skandinavischen Naturphänomen Mångata, ein auf dem stillen Wasser gespiegeltes und glitzenders Abbild des Mondes. Das Logo des Unternehmens mångata wirkt durch seine runden Formen natürlich und ausgeglichen. Das å und das g werden als Mond und dessen Spiegelung dargestellt. Die nachtblaue Hauptfarbe verstärkt diesen Eindruck
(verwendetes Bildmaterial, dient ausschließlich Studienzwecken und kann zu Anschauungszwecken genutzt werden – Regelungen für Unterricht und Lehre (§ 60a UrhG).