Brand Design Core
Brand Design – 3. Semester Medien Design
Student: Markus Leonhard
Unterricht und Betreuung: Dozent Martin Fräulin, Media Design Hochschule München
Im Modul Brand Design bestand die Aufgabe für die Studierenden darin, für ein fiktives überzeugendes Produkt eine Brandstrategie zu entwickeln und ein Corporate Design zu entwerfen. Grundsätzliche Anforderungen waren:
Produkt-/ Objektname, Logo mit Größen und Abstandsbestimmungen, Key-visuell, Slogans, Fotostil /Illustrationsstil mit Moodboard und Einsatz in den jeweiligen Anwendungen, Farbdefinitionen und Gewichtung und Einsatz in den jeweiligen Anwendungen, ergänzende Designelemente, Design-Manual mit Regeln zu den o.g. Designelementen.
CORE – Brand Design für einen besonderen Energy Drink
Als Markenname wurde „C0RE“ gewählt, eine raffinierte Interpretation des Wortes „Core“ (Kern), wobei die Null anstelle des „O“ eine zusätzliche konzeptionelle Ebene schafft. Sie symbolisiert die kalorienfreie Natur des Getränks und den minimalistischen Ansatz der Marke. Das „CORE“ selbst verkörpert das zentrale Markenversprechen: sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und alles Unnötige wegzulassen.
Die Formensprache des Core Brand Designs basiert auf weich abgerundeten Rechtecken, die sich durch fließende Übergänge harmonisch miteinander verbinden. So ist auch das Logo aufgebaut. Der Einsatz dieser simplen Formen ermöglicht einen modularen Aufbau der Gestaltung. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll in der Komposition mit anderen grafischen Elementen z.B. bei Postern, um eine ausgewogene Balance zu schaffen.
Als Erweiterung wird das abgerundete Quadrat auch in Mustern verwendet. So werden die aufsteigenden Blasen und das charakteristische Prickeln eines kohlensäurehaltigen Getränks visualisiert oder Figuren dargestellt. Der Claim „embrace subtlety“ ist ein wesentlicher Bestandteil der Markenidentität und kommuniziert die Philosophie von Core. Seine Präsenz ist in allen Marketingkanälen unverzichtbar – von Werbeplakaten über Social Media bis hin zu weiteren Werbemedien.
(verwendetes Bildmaterial, dient ausschließlich Studienzwecken und kann zu Anschauungszwecken genutzt werden – Regelungen für Unterricht und Lehre (§ 60a UrhG).